Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft ist im Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie soll über die Ländergrenzen hinweg im Sinne einer integrierten Gewässerschutzpolitik eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken.
Die WRRL ist durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Landeswassergesetz (LWG) umgesetzt worden. Danach sind folgende Bewirtschaftungsziele zu erreichen:
- bei natürlichen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand
- bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand
- beim Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand
Die Umsetzung erfolgt in 6-jährigen Zyklen und befindet sich derzeit im dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027). Weitere Verlängerungen sind möglich, wenn sich die Ziele aufgrund von natürlichen Gegebenheiten auch nicht innerhalb des verlängerten Zeitraums erreichen lassen.
Das Verbandsgebiet gehört zur Planungseinheit 1.000 innerhalb des Einzugsgebietes "Rheingraben-Nord". Teilweise ist das Gebiet auch von der Planungseinheit 1.500 betroffen, in der das Rhein-Vorland zwischen dem Strom und dem Banndeich betrachtet wird.
Die Zielsetzungen der WRRL haben alle Gewässer zu erfüllen, die ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km² haben. Dies sind im Verbandsgebiet folgende Gewässer:
- Kalflack / Hohe Ley
- Niedere Ley
- Boetzelaer Ley
- Bruckhofsche Ley
- Cannesgraben
- Griethauser Altrhein
- Spoykanal / Wetering
Insgesamt sind damit für rd. 87 Kilometer Gewässer im Verbandsgebiet die Vorgaben der WRRL umzusetzen. Hierzu liegen landesweit Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sowie verbandsseitig Maßnahmenübersichten vor.
Für die anstehenden weiteren Bearbeitungsphasen besteht die vorrangige Zielsetzung, die Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Verbandsmitgliedern durchzuführen.
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