Finanzwirtschaft
Seit dem 01.01.2007 wird die Buchhaltung des Deichverbandes Xanten-Kleve in Übereinstimmung mit der Regelung nach § 8 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (NRW AG WVG) nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Nachdem der Deichstuhl (Vorstand) des Deichverbandes den Entwurf des Wirtschaftsplans nach § 22 Verbandssatzung aufgestellt hat, setzt der Erbentag (Verbandsausschuss) nach § 15 Verbandssatzung den Wirtschaftsplan fest und beschließt über den Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.
Der Wirtschaftsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen der Umsetzung eines kaufmännischen Rechnungswesens hat der Verband die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung und die Kostenrechnung eingeführt.
Wirtschaftsplanbeschluss 2024
Erfolgsplan 2024
Vermögensplan 2024
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Bilanz 2022
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Ansprechpartner | Janßen, Christian |
Telefon | 0 28 21 / 79 99 - 20 |
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