Deichverband Xanten - Kleve
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Grußwort

Herzlich willkommen auf dem Internetportal des Deichverbandes Xanten-Kleve. Mit dieser Homepage möchten wir nicht nur den Verbandsmitgliedern, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in unsere tägliche Arbeit bieten. Wir sind bemüht, die bereit gestellten Informationen stets aktuell zu halten.

Sofern Sie Fragen und Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter info@dvxk.de zur Verfügung. Die Telefonnummer der Telefonzentrale lautet: 0 28 21 / 79 99 - 0. In dringenden Angelegenheiten ist Herr Pieper (Geschäftsführer) auch außerhalb der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0160 / 96 93 42 75 zu erreichen.

Öffnungszeiten

Unsere Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Wegweiser

Lage des Verbandes

Das Verbandsgebiet liegt linksrheinisch und reicht in Fließrichtung des Rheins gesehen von Xanten-Fürstenberg bis Kleve-Brienen am Spoykanal einschließlich der Halbinsel Salmorth mit der Ortschaft Schenkenschanz. Auf der Landseite des Rheins reicht es bis zur Wasserscheide Rhein/Niers. Die Gesamtgröße des Verbandsgebietes beträgt ca. 264 km² oder 26.400 ha.

Hiervon entfallen

  • 15.400 ha auf den Banndeichpolder. Der Banndeichpolder ist das vor Hochwasser geschützte Gebiet, dass ohne Deich regelmäßig überflutet würde,

  • 8.200 ha auf das Außengebiet. Das Außengebiet umfasst das Einzugsgebiet außerhalb des Banndeichpolders, aus den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt,

  • 1.090 ha auf die Sommerpolder. Zum Sommerpolder zählen die Flächen, die  dem Banndeich vorgelagert sind und durch einen Sommerdeich geschützt sind,

  • 1.100 ha auf das ungeschütze Rheinvorland und 610 ha auf sonstige (beitragsfreie) Flächen.Außengebiet (hellgrün)Banndeichpolder (oliv)Sommerpolderflächen (übrige Farben)

In der Kartendarstellung ist das Verbandsgebiet des Deichverbandes Xanten-Kleve abgebildet. Die oben beschriebenen Teilgebiete sind wie folgt farblich dargestellt.

  • Außengebiet (hellgrün)

  • Banndeichpolder (oliv)

  • Sommerpolderflächen (übrige Farben)

Rechtsform des Verbandes

Gesetzliche Grundlagen