Beiträge und Veranlagung
Alle Informationen und Vorschriften, die die Beiträge betreffen, sind in den Veranlagungsregeln des Deichverbandes Xanten-Kleve als Teil der Satzung des Verbandes zu finden.
Die Beiträge werden nach § 49 der Verbandssatzung ermittelt und sind aus den Aufwendungen und den Lasten, die der Verband auf sich nimmt, zu berechnen. Nach dem Vorteilsprinzip wird unterschieden zwischen den Flächenbeiträgen, die zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich sind, sowie dem Grundbeitrag, der die Mitgliederverwaltung und Hebungskosten abdeckt.
Verbandliche Abgaben
Vorteilsprinzip
Beitragsarten
Hebesätze 2024
Besonderheiten
Haus- und Grundstücksverkauf
Rechtsmittel
Kontakt
Ansprechpartner (Kalkar / Xanten) | Möllenbeck, Birte |
Telefon | 0 28 21 / 79 99 - 22 |
Telefax | 0 28 21 / 79 99 - 44 |
birte.moellenbeck@dvxk.de | |
Adresse | Oraniendeich 440, 47533 Kleve |
Kontakt
Ansprechpartner (Bedburg-Hau / Kleve) | Schmidt-Kunter, Maureen |
Telefon | 0 28 21 / 79 99 - 25 |
Telefax | 0 28 21 / 79 99 - 44 |
maureen.schmidt-kunter@dvxk.de | |
Adresse | Oraniendeich 440, 47533 Kleve |