Gewässer
Gewässersysteme
Im gesamten Verbandsgebiet mit einer Größe von 26.400 ha sind gemäß Landeswassergesetz NRW rd. 326 km „sonstige Gewässer“ vom Verband zu betreuen bzw. zu unterhalten. Das Verbandsgebiet wird durch drei Hauptgewässer in drei Gewässersysteme (Einzugsgebiete) unterteilt.
Darüber hinaus gibt es noch Grabensysteme in den Sommerpoldern (Gebiete rheinseitig des Banndeiches, die nur vor kleinen Hochwassern durch Sommerdeiche geschützt sind). Durch diese Gräben wird nach einem Hochwasser der Sommerpolder wieder entwässert.
Die Gewässer leiten das anfallende Wasser ab, so dass die im Einzugsgebiet liegenden Grundstücke entsprechend der Bestimmung bzw. Nutzungsmöglichkeit genutzt werden können. Dies gilt für Wohnbebauung, Industrie und Landwirtschaft. Die Gewässer sollen das anfallende Wasser so abführen, dass es nicht zu Ausuferungen oder flächigen Vernässungen kommt. Darüber hinaus erfüllen die Gewässer ökologische und landschaftspflegerische Funktionen.
Die Niederungsgebiete (weite Teile des Banndeichpolders sowie die Niederungen des Appeldorner Bruchs, des Xantener Bruchs und anteilig der Veener Niederung) sind ohne Entwässerung durch die zahlreichen Gräben landwirtschaftlich nicht oder nur sehr eingeschränkt zu nutzen.
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