Deichverband Xanten - Kleve

Geschichtliche Entwicklung


Gründung des Deichverbandes Xanten-Kleve

Der Deichverband Xanten-Kleve ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991. Sitz des Verbandes ist Kleve. Er entstand 1994 durch den Zusammenschluss von insgesamt 24 Einzelverbänden. Dies waren im Einzelnen 20 Deichschauen, 3 Wasser- und Bodenverbände und 1 Deichverband.


Gründe für diesen Zusammenschluss waren

  • die anstehenden umfangreichen Deichsanierungsarbeiten
  • die hierdurch entstehenden Kosten, die in einem zusammenhängenden Gebiet nach einheitlichen Kriterien verteilt werden sollten,
  • die zu zahlenden Verbandslasten (die Beiträge sollten nach gleichen Maßstäben auf die vorteilhabenden Verbandsmitglieder im gesamten Verbandsgebiet umgelegt werden)

Zusammenschluss zum Deichverband Xanten - Kleve am 01.01.1994

Deichschauen

DeichschauenWasser- und Bodenverbände
AppeldornNiedermörmterAppeldorner Bruch
BovenholtPatersdeichNiedere Ley
BylerwaldSalmorthHohe Ley
DreckwardTill-Moyland
Emmericher EylandVynenDeichverband
GanselandWarbeyerGrieth-Griethausen
HönnepelWardt
HuisberdenWissel-Dorf
KleverhammWisselfeld
LeydeichWisselward



Die geschichtliche Entwicklung der Deichverbände

Der Beginn des Deichbaus im 9. – 11. Jahrhundert fällt noch in die Phase der großen Flusslaufveränderungen. Zunächst wurden Flussschleifen mit Ringdeichen gegen Sommerhochwasser geschützt. Dabei konnte es geschehen, dass die Ringeindeichungen mal links- und mal rechtsrheinisch lagen, wie z. B. Bislicher Insel, Griether Ort, Emmericher Eyland. Diese Namen geben noch heute die ursprüngliche Zugehörigkeit bekannt.

Die Breite der Talaue (Rheinniederung) von mehr als 8 km führte zunächst nur zu geringen Hochwasserständen. Mit zunehmender Einengung des Abflussprofils entwickelte sich ein Wettlauf zwischen Deichkronenhöhe und steigendem Hochwasserspiegel.


Es entstanden vermehrt Stromdeiche, Sommerdeiche und Binnendeiche, deren Zustand durch die herrschaftliche Deichschau regelmäßig begutachtet wurde. Die Klever Grafen erließen erste Deichrechte und -ordnungen und bestellten erste Deichgräfen. Sie wollten damit die wachsende Bevölkerung dauerhaft vor Hochwasser bzw. Überschwemmungen schützen. In dieser Zeit (14. Jahrhundert) entstand das Kleverhammer Banndeichsystem, das bis heute erhalten ist.

Die Geschichte der Deiche ist auch zugleich eine Geschichte der Deichbrüche. Bedingt durch mangelnde Verdichtung der Deicherde, fehlenden Oberflächenschutz durch eine geschlossene Grasnarbe, zu steile Böschungen und falsche Einschätzung der zu erwartenden Hochwasser kam es immer wieder zu Zerstörungen der Deiche und zu Überschwemmungskatastrophen.

Nach jeder dieser Katastrophen erhoben sich die Stimmen, die eine Schleifung der Banndeiche forderten. Die größten Hochwasser und auch Überschwemmungsschäden sind aus folgenden Jahren überliefert:

1096, 1254, 1374, 1458, 1784, 1809, 1855 (die letzten drei in Verbindung mit Eisstau), 1882 und 1925/1926.

Die stete Zunahme dieser Ereignisse bis in die Neuzeit mag auf lückenhafte Berichterstattung im Mittelalter zurückzuführen sein. Zumindest seit dem 18. Jahrhundert verläuft die Berichterstattung mit besonderer Anstrengung beim Deichbau und der Deichunterhaltung parallel. Diese Entwicklung sollte für uns Anlass zu besonderer Sorgfalt und Wachsamkeit sein.

Verantwortlich für den Deich und dessen Unterhaltung waren die Deichschauen, zunächst örtliche, später überörtliche Körperschaften mit erheblichen, vom Landesherrn verliehenen Vollmachten für selbständiges Handeln.

Gesetzliche Grundlagen für die Pflicht zur gemeinschaftlichen Aufgabe finden sich bereits im Sachsenspiegel. Später folgten gebietsspezifische Sondervorschriften, sog. Deichreglements. Zunächst wurden die Deiche als Kommuniondeiche zur Gänze von der Gemeinschaft betreut. Später wurden sie in Blöcke oder Schläge unterteilt, die im Losverfahren den einzelnen Mitgliedern zugeteilt wurden. Heute herrscht wieder das Prinzip des Kommuniondeiches.

Begriffe wie Erbentag (Verbandsausschuss), Deichstuhl (Vorstand) sowie Deichgräf (Vorsteher) und Heimräte (Vorstandsmitglieder) stammen aus der Gründungszeit und sind bis heute gebräuchlich.

1343 wird die erste Klever Deichordnung erlassen, die 1448 durch detaillierte Bau- und Unterhaltungsvorschriften des Herzogs von Kleve ergänzt wird.

Im Archiv der Stadt Kalkar liegt das Protokoll eines Deichbegangs durch Herzog Johann III. von Kleve aus dem Jahr 1529. Der Landesherr konstatiert schwere Mängel an Vorflutern, Schleusen sowie Deichen und fordert unter massiver Strafandrohung schnelle Abhilfe.

Neben der allgemeinen Deichordnung von 1575 kann man das Clever Deichreglement des Preußischen Königs von 1767 als Basis unserer heutigen Vorschriften bezeichnen. 

Heute setzen sich die rechtlichen Verbandsgrundlagen aus dem Wasserverbandsgesetz von 1991, der Verordnung zum Schutz der Deiche des Regierungspräsidenten in Düsseldorf und den jeweiligen Verbandssatzungen zusammen.